Die Pflichten eines Waldbesitzers

Informationen zu den Pflichten eines Waldbesitzers (Aufstellung von Förster Stefan Wende)

Der Waldbesitzer und die Forstbetriebsgemeinschaft in Radevormwald

– als Verantwortlicher über sein Eigentum
– §14 Grundgesetz: „Eigentum verpflichtet“
– im Sinne seiner sich selbst gesteckten waldwirtschaftlichen Ziele
– kann für sich selbst Zuschüsse beantragen

Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Radevormwald

  • … ist ein Zusammenschluss interessierter Waldbesitzer um eine Verbesserung der Waldbewirtschaftung zu erreichen.
  • Die FBG kann gebündelt für mehrere Waldbesitzer Zuschüsse des Landes, des Bundes und der EU beantragen um über die Bagatellgrenze zu kommen.
  • Die forstfachliche Betreuung der Waldbesitzer in der FBG erfolgt über einen frei gewählten Dienstleister mit studierter forstfachlicher Laufbahn
  • Der größte Teil der Dienstleistungen ist seit dem 01.01.2022 kostenpflichtig
  • Die rechtliche und allgemein informative Beratung sowie die hoheitliche Betreuung erfolgt weiterhin kostenfrei für den Waldbesitzer durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW, vertreten in Radevormwald durch den Förster Stefan Wende; Tel.: 0171 587 0862
  • über 80% der Waldfläche Radevormwalds gehören zur FBG

Die FBG Radevormwald hat ein Forsteinrichtungswerk (Forstplanung) vom 01.01.2013. Demnach sind:

  • 51,6% der Fläche Nadelholz (hauptsächlich Fichte)
  • 48,4% der Fläche Laubholz (hauptsächlich Eiche und Buche)

 

Waldflächenaufteilung:

Gesamt:                       1126 ha

2       Waldbesitzer      100-200ha

2       Waldbesitzer      25-50ha

15     Waldbesitzer      10-25ha

114   Waldbesitzer      2-10ha

54     Waldbesitzer      <2ha

Die Waldflächen der einzelnen Waldbesitzer sind nur selten zusammenhängend. Sie unterteilen sich auf mehrere Parzellen in verschiedenen Fluren. Dies macht eine Vermarktung des Holzes schwierig.

Problem bei der kommenden Wiederaufforstung: Hohe Rehwildbestände führen zu Verbissschäden an den jungen Pflanzen.

  • 25.3.2023
  • Red
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