Barmer Teologische Erklärung hat nun Status eines Bekenntnisses

Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Radevormwald

Änderung nach Beschluss der rheinischen Landessynode

Die Barmer Theologische Erklärung hat nun auch in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland den Status eines Bekenntnisses und nicht mehr nur eines Glaubenszeugnisses.

Die rheinische Landessynode hat im Grundartikel eine entsprechende Änderung beschlossen. Bisher wurde die Barmer Theologische Erklärung dort zwar in ihrer historischen Bedeutung gewürdigt, aber nicht konkret als Bekenntnis benannt. Das ist nun auch begrifflich vollzogen. Im Grundartikel Abschnitt I Absatz 6 heißt es nun: „Sie (Die Evangelische Kirche im Rheinland, Anm. der Red.) bejaht die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche von Barmen als ein schriftgemäßes, für den Dienst der Kirche verbindliches Bekenntnis des Evangeliums.“

Das ist ein absolut ur-reformiertes Anliegen! Darüber stritten Reformierte mit Lutheranern, die es bis heute ablehnen, der Barmer Erklärung Bekenntnis-Würde zukommen zu lassen (Lutheraner sagen: Bekenntnisbildung ist mit den Schmalkaldischen Artikeln 1588 abgeschlossen, Reformierte sagen: Bekenntnisbildung muss über Luthers Zeit hinausgehen. Aktuelle und besondere Situationen (wie z.B. die Nazi-Zeit oder die Apartheid in Südafrika oder die Atombewaffnung) erfordern neue Bekenntnissituationen)

Hier können Sie die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen im Wortlaut nachlesen:

Download als PDF (Quelle: ekd.de)

  • 23.1.2021
  • Red
  • evangelischer-widerstand.de